Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Als Hausärztin ist es mein vorrangiges Ziel, gemeinsam mit Ihnen ihre Gesundheit zu erhalten und wenn möglich zu verbessern. Doch manchmal kommt im besten Fall ein harmloser Infekt oder ein kleiner Unfall dazwischen. In einigen Fällen jedoch kann die gesundheitliche Beeinträchtigung so hoch sein, dass Ihre Entscheidungsfähigkeit bei medizinischen Fragen und Eingriffen nicht mehr gewährleistet ist. Für diesen Fall ist es wichtig, mit einer Patientenverfügung Vorsorge zu treffen, um zu regeln was im Falle einer schweren Erkrankung oder bei einem Unfall mit Ihnen geschieht und um Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen über lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen zu befreien.

Denken Sie voraus und bestimmen Sie selber, wie es bei einer schweren Erkrankung oder nach einem schweren Unfall mit komatösem Zustand mit Ihnen weiter gehen soll. Sollen Organe gespendet werden? Wollen Sie eine künstliche Ernährung? Wer soll entscheiden, wenn Sie nicht mehr entscheiden können oder wer darf das gerade nicht?

Eine Patientenverfügung hat zwei wichtige Aufgaben:

  1. Ihren persönlichen und freien Willen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit zu dokumentieren und festzulegen.
  2. Ihren Angehörigen die Last von schwierigen Entscheidungen zu nehmen, die durchaus sehr belastend sein können.

Im Vordergrund steht ihr persönlicher und freier Wille!

Auch wenn Sie kerngesund sind uns Ihnen nichts ferner liegt, als über eine schwere Krankheit oder einen Unfall nachzudenken, so ist es doch sehr wichtig und ein beruhigendes Gefühl, Vorsorge getroffen zu haben. 

In einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihren persönlichen und freien Willen festzulegen. Als Hausärztin biete ich Ihnen daher an, dies mit Ihnen gemeinsam zu tun, um eine einwandfreie Patientenverfügung anzufertigen, die rechtlich keine Fragen offen lässt und Ihren freien Willen dokumentiert.

In einem vertraulichen Arztgespräch kann ich mit Ihnen erörtern, welche Fragen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit für das medizinische Fachpersonal wichtig sind und wie Ihre Behandlung klar und eindeutig formuliert werden muss, um die für Sie richtigen Maßnahmen zu treffen.

Entlasten Sie Ihre Angehörigen

Ein weiterer wichtiger Aspekt einer Patientenverfügung ist die Befreiung Ihrer Angehörigen von der ungeheuren Belastung, lebenserhaltende oder lebensverlängernde Entscheidungen in Ihrer medizinischen Versorgung zu treffen, die sie womöglich noch jahrelang, vielleicht auch bis zum Ende ihres Lebens, verfolgen. Entlasten Sie ihre Angehörigen mit einer klaren und eindeutigen Patientenverfügung. 

Ich rate Ihnen auch dazu, Ihre Angehörigen in die Anfertigung der Verfügung mit einzubeziehen und ihre Entscheidungen zu besprechen. Sie können zu unserem Gespräch gern eine Person ihres Vertrauens mitbringen. Das schafft Vertrauen und die Sicherheit, dass Ihre Entscheidungen verstanden werden.

Patientenverfügung schon ab der Volljährigkeit

Für junge Menschen ist der Gedanke an eine schwere Krankheit oder an einen Unfall meist sehr weit weg. Dennoch können auch sie in die Situation kommen, nicht mehr über ihre medizinische 

Versorgung bestimmen zu können. Meist treffen dann ihre Eltern oder ihre Großeltern die notwendigen Entscheidungen. Dafür benötigen sie jedoch auch eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Auch in diesem Fall setze ich mich gern mit Ihnen und ihren Eltern zusammen, um eine Patientenverfügung aufzusetzen, in der Sie Ihren freien Willen festhalten können.

Inhalte der Patientenverfügung

In einem vertraulichen Gespräch werden wir eine rechtssichere und klare Patientenverfügung aufsetzen, in der alle Fragen rund um Ihre medizinische Behandlung und Versorgung berücksichtigt werden. Zu dem Gespräch nehme ich mir als Ihre Hausärztin gerne die notwendige Zeit, um alle Fragen zu beantworten und folgenden Punkte zu besprechen:

  • Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll
  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse
  • Antibiotika
  • Blut und Blutbestandteile
  • Ort der Behandlung
  • Beistand durch bestimmte Personen
  • Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
  • Organspende
  • Schlussbemerkungen über die Konsequenzen und den Widerruf der Patientenverfügung

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