Akupunktur als Kassenleistung bei Rücken- und Kniebeschwerden
Rücken- und Knieschmerzen zählen zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden und können den Alltag sowie die Beweglichkeit erheblich einschränken. Besonders chronische Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule sowie Knieschmerzen bei bestehender Kniearthrose stellen für viele Betroffene eine langfristige Belastung dar.
In der Praxis Dr. Rating wird Akupunktur als ergänzende, ärztlich durchgeführte Behandlungsmethode eingesetzt. Sie ist eine bewährte Therapieform, die bei bestimmten Schmerzsyndromen unterstützend zur Anwendung kommen kann.
Was Akupunktur leisten kann
Bei der Akupunktur werden gezielt bestimmte Punkte am Körper stimuliert. Ziel der Behandlung ist es, schmerzlindernde Prozesse zu unterstützen, muskuläre Spannungen zu beeinflussen und die körperliche Regulation zu fördern. Die Akupunktur ersetzt dabei keine notwendige schulmedizinische Behandlung, sondern kann diese sinnvoll ergänzen.
Akupunktur bei chronischen Rückenschmerzen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule, wenn diese seit mindestens sechs Monaten bestehen und andere Ursachen ausgeschlossen wurden. Die Behandlung erfolgt gemäß den geltenden Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung.

Akupunktur bei Kniearthrose
Auch bei chronischen Knieschmerzen infolge einer Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) kann Akupunktur als Kassenleistung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose sowie das Vorliegen eines entsprechenden Behandlungsbedarfs.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Akupunktur ist ausschließlich bei:
- chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- chronischen Knieschmerzen bei Kniearthrose
als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.
Andere Beschwerden oder Körperregionen sind nicht Bestandteil der kassenärztlichen Regelversorgung.
Gerne klären wir im persönlichen Gespräch, ob die medizinischen Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall erfüllt sind.
Behandlung auch mit Überweisung möglich
Patientinnen und Patienten, die nicht hausärztlich in der Praxis Dr. Rating angebunden sind, können die Akupunkturbehandlung ebenfalls in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung durch die behandelnde Hausärztin oder den behandelnden Hausarzt.