COVID-19 Die G-Regeln

Nach Angaben der Bundesregierung gelten die G-Regeln in Deutschland vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Innengastronomie
  • Hotels
  • Veranstaltungen, Feste
  • Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime
  • körpernahe Dienstleistungen, z.B. beim Friseur

Das G bedeutet beschreibt erst einmal einen der dre folgenden Zustände:

  • Geimpft
  • Genesen
  • Getestet

Die 1G-Regel:

Die 1G-Regel ist in Deutschland eher selten, sie bedeutet, dass die Person entweder geimpft, genesen oder getestet sein muss.

Sie kann jedoch auch bedeuten, dass ein Verantstalter ein bestimmtes „G“ vorgewiesen haben möchte. Meist handelt es sich bei dem „G“ um den geimpften oder getesteten Zustand der Person.

Die 2G-Regel:

Bei der 2G-Regel erhalten nur Geimpfte oder Genesene Personen Einlass. Im Gegenzug entfällt die Maskenpflicht. Getestete Personen erhalten keinen Einlass.

Die 2GPlus-Regel:

Bei der 2G-Regel erhalten nur Geimpfte oder Genesene Personen Einlass. Jedoch müssen diese Personen auch tagesaktuell getestet sein und diesen Test nachweisen. Im Gegenzug entfällt die Maskenpflicht.

Die 3G-Regel:

Bei der 3G-Regel erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete Einlass. Bei den Getesteten ist es unerheblich ob es sich bei dem Test um einen Antigen-Schnelltest oder um einen PCR-Test handelt.

Die 3GPlus-Regel:

Bei der 3G-Regel erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete Einlass. Bei dem Test muss es sich um einen PCR-Test handeln.